Prüfungswesen
Informationen aus dem Ressort Prüfungswesen - Prüfungsunterlagen 2024
Im Jahr 2024 wird erstmalig die Dan-Prüfung nach der neuen Graduierungsordnung von 2023 (inhaltlich nach dem Dokument „Anforderungen an Dan-Grade im DJB“) erfolgen. Eine Prüfung ist gemäß der alten Prüfungsordnung von 2011 noch möglich. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Prüfung zu garantieren, wird die Anzahl der Prüfungsteilnehmer auf je 16 beschränkt.
Vorgesehene Termine sind:
Prüfung | in Harpersdorf So - 05.05.2024 | in Erfurt 07.12.2024 |
Vorbereitungslehrgang und Konsultation: | 10.03.2024 14.04.2024 | 20.10.2024 20.11.2024 |
Anmeldung bis | 04.02.2024 | 07.09.2024 |
Zu den Vorbereitungslehrgängen und Konsultationen wird eine aktive Teilnahme erwartet.
Eine endgültige Zulassung zur Prüfung erfolgt nach Sichtung der eingereichten Unterlagen (Dan-Antrag und entsprechende Nachweise wie Lizenzen und Wettkampferfolge) und nach erfolgter Teilnahme an Vorbereitungslehrgang und Konsultationen.
Die Teilnahme an einem Kata-Seminar (in Gotha) wird dringend empfohlen. Termine sind hierbei: 24.02.2024 und 14.09.2024.
Der DJB hat entschieden, dass die Wahlbereiche Selbstverteidigung und Taiso erst geprüft werden können, wenn das erforderliche Material im DJB erarbeitet und veröffentlicht ist.
Bei Wahl des Wahlbereichs Kata ist zu beachten, dass eine Anrechnung als Uke erfolgen kann, wenn eine vollständige Kodokan-Kata (außer Itsutsu-no-kata) demonstriert wird.
Bei Wahl des Wahlbereichs Wettkampf ist der Nachweis von Kampfpunkten durch eine Wettkampferfolgskarte (siehe Downloadbereich) notwendig. Da es eine solche für Thüringen bisher nicht gab, erfolgt übergangsweise eine Einschätzung durch die Graduierungskommission auf der Grundlage der seit der letzten Graduierung erfolgten Turnierteilnahme und erreichten Platzierungen.
Da sich das Graduierungswesen inhaltlich wesentlich verändert hat, wird es eine Prüfung zur Prüferlizenz nach der alten Prüfungsordnung von 2011 nicht mehr geben. Im Landesverband werden gegenwärtig die Modalitäten für die Erteilung einer Graduierungslizenz (auf der Grundlage der DJB-Beschlüsse) erarbeitet. Eine Umsetzung kann erst nach der Entwurfsvorlage einer entsprechenden Ordnung und Bestätigung durch das Präsidium des TJV erfolgen.
Ein Hinweis in eigener Sache: Es ist notwendig, mit der Reform des Graduierungswesens auch eine Erneuerung des Dan-Graduierungspersonenkreises einzuleiten. Wer aus dem Kreis der Graduierungsberechtigten (Prüfer) Interesse hat, bei Dan-Prüfungen und deren Vorbereitungslehrgängen mitzuwirken, bekundet dies bitte beim Prüfungsreferenten.
Dr. Dirk Haas im Auftrag des Prüfungsreferenten Volkmar Schaller, 22.01.2024
Hinweise zur Dan-Vorbereitung
Mit der Anmeldung zur Prüfung ist ein Betrag von 40,00 € für die Dan-Konsultationen - unabhängig von der Teilnahme - an den TJV zu überweisen.
Bis spätestens 5 Tage nach der 2.Konsultation ist der Betrag von 120,00 € für Prüfung, Dan-Marke und Dan-Urkunde zu überweisen. Erst nach fristgemäßer Überweisung dieses Betrages ist die Zulassung zur Prüfung gegeben. Die Urkunden und Dan-Marken werden durch den Prüfungsreferent zur Prüfung mitgebracht.
Für die Dan-Programme sollten die Vorlagen (Downloads s.u.) verwendet werden. Darüber hinaus steht ein Hinweisblatt zur Prüfungsvorbereitung zum Download bereit.
Prüfungsunterlagen
Verfahrensordnung Prüfungswesen TJV
Vorlage Prüfungsprogramm 1.Dan
Vorlage Prüfungsprogramm 2.Dan
Vorlage Prüfungsprogramm 3.Dan
Vorlage Prüfungsprogramm 4.Dan