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Thüringer Judo-Verband e.V.

Prüfungswesen

Informationen aus dem Ressort Prüfungswesen - Prüfungsunterlagen 2024

Dan-Antrag (nur für 2024)

Wettkampferfolgskarte

Im Jahr 2024 wird erstmalig die Dan-Prüfung nach der neuen Graduierungsordnung von 2023 (inhaltlich nach dem Dokument „Anforderungen an Dan-Grade im DJB“) erfolgen. Eine Prüfung ist gemäß der alten Prüfungsordnung von 2011 noch möglich. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Prüfung zu garantieren, wird die Anzahl der Prüfungsteilnehmer auf je 16 beschränkt.

Vorgesehene Termine sind:

Prüfung

in Harpersdorf

So - 05.05.2024

in Erfurt

07.12.2024

Vorbereitungslehrgang und Konsultation:

10.03.2024

14.04.2024

20.10.2024

20.11.2024

Anmeldung bis

04.02.2024

07.09.2024

Zu den Vorbereitungslehrgängen und Konsultationen wird eine aktive Teilnahme erwartet.

Eine endgültige Zulassung zur Prüfung erfolgt nach Sichtung der eingereichten Unter­lagen (Dan-Antrag und entsprechende Nachweise wie Lizenzen und Wettkampf­erfolge) und nach erfolgter Teilnahme an Vorbereitungslehrgang und Konsultationen.

Die Teilnahme an einem Kata-Seminar (in Gotha) wird dringend empfohlen. Termine sind hierbei: 24.02.2024 und 14.09.2024.

Der DJB hat entschieden, dass die Wahlbereiche Selbstverteidigung und Taiso erst geprüft werden können, wenn das erforderliche Material im DJB erarbeitet und ver­öffentlicht ist.

Bei Wahl des Wahlbereichs Kata ist zu beachten, dass eine Anrechnung als Uke erfolgen kann, wenn eine vollständige Kodokan-Kata (außer Itsutsu-no-kata) demon­striert wird.

Bei Wahl des Wahlbereichs Wettkampf ist der Nachweis von Kampfpunkten durch eine Wett­kampferfolgskarte (siehe Downloadbereich) notwendig. Da es eine solche für Thüringen bis­her nicht gab, erfolgt übergangsweise eine Einschätzung durch die Gra­duierungs­­kommission auf der Grundlage der seit der letzten Graduierung erfolgten Turnier­teilnahme und erreichten Platzierungen.

Da sich das Graduierungswesen inhaltlich wesentlich verändert hat, wird es eine Prüfung zur Prüferlizenz nach der alten Prüfungsordnung von 2011 nicht mehr geben. Im Landesverband werden gegenwärtig die Modalitäten für die Erteilung einer Graduierungslizenz (auf der Grundlage der DJB-Beschlüsse) erarbeitet. Eine Um­setzung kann erst nach der Entwurfsvorlage einer entsprechenden Ordnung und Bestätigung durch das Präsidium des TJV erfolgen.

Ein Hinweis in eigener Sache: Es ist notwendig, mit der Reform des Graduierungs­­wesens auch eine Erneuerung des Dan-Graduierungs­personenkreises einzuleiten. Wer aus dem Kreis der Graduierungsberechtigten (Prüfer) Interesse hat, bei Dan-Prüfungen und deren Vorbereitungslehrgängen mitzuwirken, bekundet dies bitte beim Prüfungsreferenten.

Dr. Dirk Haas im Auftrag des Prüfungsreferenten Volkmar Schaller, 22.01.2024

Hinweise zur Dan-Vorbereitung

Mit der Anmeldung zur Prüfung ist ein Betrag von 40,00 € für die Dan-Konsultationen - unabhängig von der Teilnahme - an den TJV zu überweisen.

Bis spätestens 5 Tage nach der 2.Konsultation ist der Betrag von 120,00 € für Prüfung, Dan-Marke und Dan-Urkunde zu überweisen. Erst nach fristgemäßer Überweisung dieses Betrages ist die Zulassung zur Prüfung gegeben. Die Urkunden und Dan-Marken werden durch den Prüfungsreferent zur Prüfung mitgebracht.

Für die Dan-Programme sollten die Vorlagen (Downloads s.u.) verwendet werden. Darüber hinaus steht ein Hinweisblatt zur Prüfungsvorbereitung zum Download bereit.

 

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